Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der EWK GmbH und ihren Kundinnen und Kunden über Beratung, Planung, Lieferung und Installation von Energiesystemen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge der EWK GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Angebot
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung zustande. Kostenvoranschläge und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind Richtwerte und stellen keine Zusicherung konkreter Erträge oder Einsparungen dar.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Angebot. Planungsänderungen, die durch örtliche Gegebenheiten, behördliche Auflagen oder Vorgaben des Netzbetreibers erforderlich werden, bleiben vorbehalten und werden mit dem Kunden abgestimmt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass die für die Ausführung erforderlichen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, gewährt rechtzeitig Zugang zum Montageort und stellt notwendige Anschlüsse zur Verfügung. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt sind zulässig.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen von Vorlieferanten verlängern Fristen entsprechend.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine Abnahme. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Für einzelne Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Herstellergarantien. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Mai 2026. Diese AGB sind ein Muster und sollten vor produktivem Einsatz rechtlich geprüft und an die tatsächliche Geschäftstätigkeit angepasst werden.